Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Bert-Ulrich Weber Immobilienmakler
Hauptstr. 114c
51399 Burscheid
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Als Immobilienmakler unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden bei der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung, die Bewertung von Immobilien, die Erstellung professioneller Exposés, die Durchführung von Besichtigungsterminen sowie die Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine persönliche, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit – unabhängig von individuellen Bedürfnissen oder Einschränkungen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere primäre Website www.https://www.bert-ulrich-weber-immobilien.de/ zeigen wir Ihnen Immobilenangebote. Wir sind bestrebt, unsere Dienstleistungen barrierefrei und möglichst inklusiv zu gestalten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen: Kommunikation: Wir bieten unsere Beratung telefonisch, per E-Mail sowie – nach Möglichkeit – auch per Videokonferenz oder persönlich an. Auf Wunsch stellen wir wichtige Informationen auch in leichter Sprache zur Verfügung. Besichtigungstermine: Wir bemühen uns, Besichtigungen so zu organisieren, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen besonderen Anforderungen teilnehmen können. Sofern Immobilien nicht barrierefrei zugänglich sind, weisen wir im Vorfeld ausdrücklich darauf hin. Digitale Zugänglichkeit: Unsere Website und Online-Exposés sind so gestaltet, dass sie mit gängigen Hilfsmitteln (z. B. Screenreadern) kompatibel sind. Wir arbeiten fortlaufend daran, die digitalen Inhalte weiter zu optimieren. Individuelle Unterstützung: Bei besonderen Anforderungen (z. B. bei Hör- oder Sehbehinderungen) bieten wir gerne individuelle Lösungen an, wie z. B. schriftliche Zusammenfassungen, visuelle Hilfsmittel oder eine Begleitperson zum Termin. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder besondere Anforderungen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und setzen alles daran, eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 13.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 13.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
